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   FG München, 18.05.2004 - 6 K 569/99   

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https://dejure.org/2004,22490
FG München, 18.05.2004 - 6 K 569/99 (https://dejure.org/2004,22490)
FG München, Entscheidung vom 18.05.2004 - 6 K 569/99 (https://dejure.org/2004,22490)
FG München, Entscheidung vom 18. Mai 2004 - 6 K 569/99 (https://dejure.org/2004,22490)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen und Inhalt der Pflicht des Gerichts einen neuen Verhandlungstermin anzuberaumen; Vereinbarkeit des Einheitswertbescheides mit der Feststellung Einfamilienhaus mit der Besteuerung des Nutzungswertes gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 EStG (Einkommenssteuerrecht) a.F.; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 227 Abs. 1; EStG (a.F.) § 21a; EStG § 17
    Vertagungsantrag; Einkommensteuer 1991, 1993, 1994, 1995 und 1996

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vertagungsantrag - Einkommensteuer 1991, 1993, 1994, 1995 und 1996

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 12.09.1991 - III R 233/90

    Zurechnung eines Wirtschaftsguts aufgrund eines "Miet-Kaufvertrags"

    Auszug aus FG München, 18.05.2004 - 6 K 569/99
    Ob die Voraussetzungen vorliegen, ist nach dem Gesamtbilds der Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen (vgl. Urteil des BFH vom 12. September 1991 IIIR 233/90, BStBl II 1992, 182).
  • BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93

    Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der

    Auszug aus FG München, 18.05.2004 - 6 K 569/99
    Bei der Prüfung, ob ein Treuhandverhältnis tatsächlich gegeben ist, ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Urteil des BFH vom 15. Juli 1997 VIII R 56/93).
  • BFH, 23.10.2002 - III B 167/01

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung

    Auszug aus FG München, 18.05.2004 - 6 K 569/99
    Nicht ausreichend ist dass Arbeitsunfähigkeit vorliegt (vgl. BFH vom 23. Oktober 2002 III B 167/01, BFH/NV 2003, 80 ).
  • BFH, 18.03.2003 - I B 122/02

    Antrag auf Terminsverlegung; Verfahrensmangel

    Auszug aus FG München, 18.05.2004 - 6 K 569/99
    Dabei ist jedoch nicht jede Erkrankung ein Grund für eine Terminsverlegung, eine solche ist nur dann geboten, wenn die Erkrankung so schwer ist, dass die Wahrnehmung des Termins nicht erwartet werden kann (vgl. Beschluss des BFH vom 18. März 2003 I B 122/02 (BFH/NV 2003, 1584 ).
  • BFH, 06.10.2003 - XI B 170/02

    NZB: Verletzung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus FG München, 18.05.2004 - 6 K 569/99
    Dazu wäre entweder die Vorlage eines ärztlichen Attestes notwendig, aus der sich die Verhandlungsunfähigkeit ergibt, oder eine so genaue Schilderung der Erkrankung, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob die Erkrankung so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (vgl. BFH vom 6. Oktober 2003 XI B 170/02, (BFH/NV 2004, 216 ).
  • BFH, 14.01.1992 - IX B 177/90

    Vollziehungsaussetzung auf Grund ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des

    Auszug aus FG München, 18.05.2004 - 6 K 569/99
    Eine Berücksichtigung der hier geltend gemachten Verluste scheidet aus, denn der Einheitswertbescheid hinsichtlich der Feststellung der Grundstücksart Einfamilienhaus als Grundlagenbescheid für die Besteuerung des Nutzungswertes gemäß § 21 a EStG a.F. schließt die Besteuerung des Nutzungswertes gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG a.F. auch im Rahmen der großen Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG aus (vgl. Beschluss des BFH vom 14. Januar 1992 IX B 177/90, BFH/NV 1992, 467).
  • FG Baden-Württemberg, 21.07.1998 - 7 K 223/96

    Pflicht zur Versteuerung eines Gewinns aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils ;

    Auszug aus FG München, 18.05.2004 - 6 K 569/99
    Insbesondere fehlt es an der grundsätzlich erforderlichen notariellen Form der Treuhandschaft über die GmbH-Anteile (vgl. Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 21. Juli 1998 7 K 223/96, EFG 1998, 1582 ).
  • FG München, 05.10.2006 - 5 K 1214/03

    Wesentliche Beteiligung und verdeckte Treuhand

    Das Treuhandverhältnis muss auf ernst gemeinten, zivilrechtlich wirksamen (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 2. März 2004 III B 114/03, BFH/NV 2004, 1109, unter 1. b, bb der Entscheidungsgründe; Finanzgericht München, Urteil vom 18. Mai 2004 6 K 569/99, juris Nr. STRE200471347; Haufe-Index, 1202336) und klar nachweisbaren Vereinbarungen beruhen.
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